Im Streit über die Schließung des Flughafens Tempelhof, geplant für Ende Oktober 2008, bestätigt ein neues Gutachten eindeutig die Haltung des rot-roten Senats und des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD), zugleich Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft. Wowereit lehnt eine Offenhaltung Tempelhofs, gefordert von zahlungskräftigen US-Investoren und von CDU und FDP, als Risiko für die Baugenehmigung eines Großflughafens BBI in Schönefeld ab. Die 16-seitige juristische Stellungnahme vom 13. Februar 2007, die der Berliner Zeitung vorliegt, stammt vom Stuttgarter Verwaltungsrechtler Klaus-Peter Dolde, der sich in seiner Kanzlei Dolde & Partner und als Honorarprofessor der Universität Tübingen unter anderem auf die Bereiche Umwelt und öffentliches Baurecht spezialisiert hat.
Dolde wurde vom Leiter der Planfeststellungsbehörde im brandenburgischen Infrastrukturministerium, Rainer Bretschneider, beauftragt. Er sollte die These des Tübinger Verwaltungsrechtlers Michael Ronellenfitsch prüfen, dass Tempelhof als "Sonderflughafen" ohne Gefahr für BBI weiter betrieben werden könne. Dieses Gutachten wird von den US-Investoren und von CDU-Fraktionschef Friedbert Pflüger immer wieder zitiert, weil es die Offenhaltung Tempelhofs für möglich hält.
Für Dolde ist dies schlicht "unzutreffend". Ein Sonderflughafen Tempelhof sei nach derzeitiger Rechtslage ausgeschlossen, weil die Genehmigung dafür schon wegen der geltenden landesplanerischen Festlegungen unmöglich sei. Die auch von Ronellenfitsch empfohlene Änderung der Landesplanung aber hätte weitreichende Folgen: Sie könnte laut Dolde dem "Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau von Berlin-Schönefeld die Grundlage entziehen". Damit würden für die vielen tausend Gegner der offiziellen Airportplanung neue Gründe geschaffen, das höchstrichterlich bestätigte Baurecht anzugreifen, um den Schönefeld-Ausbau doch noch zu verhindern. Mit einer Änderung des Landesplanungsrechts müsste auch ein kompletter Bauantrag für einen Flughafen neu gestellt werden: Berlin und Brandenburg wären so wieder auf den Stand vom Anfang der 90er Jahre .
Dolde stützt sich besonders auf einen Satz im offiziellen "Landesentwicklungsplan Flughafen Schönefeld" (LEP FS), der eine unmissverständliche Vorgabe für das BBI-Baurecht enthalte: "Mit Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld sind die Flugplätze Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof zu schließen und ihre Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen." Dolde erklärt: "Schließung bedeutet die endgültige Aufgabe von Luftverkehr. Die Genehmigung eines Sonderflughafens ist mit diesem Konzept nicht vereinbar." Das heißt: Nicht nur Linienmaschinen dürfen nicht mehr fliegen, wie Ronellenfitsch ebenfalls einräumt, sondern auch keine Charter-, Privat- und Geschäftsflieger mehr – was die Investoren für ihr Konzept eines ambulanten Gesundheitszentrums samt Hotel aber ultimativ verlangen.
Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das im vorigen Jahr über die Anwohner-Klagen entschied, werde von Ronellenfitsch nicht ausreichend beachtet, schreibt Dolde. Das Gericht habe festgestellt, dass die Ausbaupläne für Schönefeld und die Schließung der beiden Stadtflughäfen Tegel und Tempelhof "einander bedingen und untrennbar miteinander verbunden sind."
Berliner Zeitung, 26.02.2007