Aus der Berliner Morgenpost vom 15. Februar 2007
Tempelhof: Folgen eines Volksbegehrens umstritten
Gut 26 000 Unterschriften hat die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (Icat) bereits gesammelt, um ein Volksbegehren für das Offenhalten des Flughafens zu beantragen. Das ist mehr als genug, denn für die Beantragung sind 20 000 Unterschriften Vorschrift. Dennoch wollen die Tempelhof-Befürworter bis Ende April weiter sammeln, um dem Antrag Nachdruck zu verleihen.
Fraglich aber ist, inwieweit ein erfolgreiches Volksbegehren mit Volksentscheid, den Senat dazu bewegen kann, den Schließungsbescheid für den City-Airport zurückzuziehen. Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) jedenfalls räumt einem Volksbegehren keine Chance ein, die Schließung zu verhindern.
"Ein Volksbegehren kann nur eine noch zu treffende Entscheidung des Senats beeinflussen", sagte gestern ihre Sprecherin. Der Schließungsbescheid liege quasi als rechtlich bindender Vertrag zwischen Senat und der Flughafengesellschaft bereits vor und könne daher weder einseitig vom Senat zurückgenommen, noch durch eine politische Willensbekundung beeinflusst werden.
Die Icat hält dagegen: Der Senat könne selbstverständlich den Schließungsbescheid aufheben, schließlich sei das Land Berlin Anteilseigner der Flughafengesellschaft und dieser gegenüber weisungsbefugt. Rechtlich verpflichtet, das Votum des Volksentscheids auch umzusetzen, ist der Senat nicht, heißt es von Seiten des Staatsrechtler Prof. Ulrich Battis und Michael Efler vom Verein "Mehr Demokratie jetzt". Dennoch sei der Senat im Sinne der Demokratie aufgefordert, dem politischen Votum Folge zu leisten, so Efler. "Sollte eine große Mehrheit für Tempelhof stimmen, möchte ich den Senat sehen, der sich gegen diese Mehrheit sperrt", sagt Icat-Präsident Bernhard Liscutin. Im Internet: www.Volksbegehren-Tempelhof.de Icat-Telefon: 6951 33 17.